Seit dem 7. Februar gelten in Deutschland höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Nach einer Verordnung des Bundesinnenministeriums zahlen volljährige Antragsteller künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro.
Gebührenübersicht
Die Neuregelung betrifft alle Personalausweise, die ab dem 7. Februar beantragt werden. Für Personen unter 24 Jahren bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 Euro. Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis steigt von 10 auf 14 Euro. Die neuen Gebühren gelten bundesweit einheitlich.
Hintergrund der Erhöhung
Das Bundesinnenministerium begründet die Anhebung mit gestiegenen Produktions- und Sicherheitskosten. Die Personalausweise werden mit immer aufwändigeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, um Fälschungen zu erschweren. Zudem sind die Herstellungskosten in den vergangenen Jahren gestiegen.
Gültigkeit und Beantragung
Ein Personalausweis ist für Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren verpflichtend. Die Gültigkeitsdauer beträgt für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre, für jüngere Personen sechs Jahre. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
